Gebührenordnung für den Musikunterricht

Unterrichtszeiträume:


Musikunterricht findet nur während der allgemeinen Schulzeit statt, d.h. in den Ferien, an beweglichen Ferientagen und gesetzlichen Feiertagen entfällt der Musikunterricht. Das Musikschuljahr ist deckungsgleich mit dem Schuljahr. In dieser Zeit erhalten Musikschüler durchschnittlich 36 Unterrichtseinheiten (UE) (z.B. abhängig vom Wochentag).


Gebührenberechnung und Bezahlung:


Diese Kurse finden durchschnittlich 36 Mal im Jahr während der normalen Schulzeit, also

nicht in den Ferien und an Feiertagen, statt. Ein Unterrichtseintritt ist jederzeit möglich.

Kündigungsfristen: je acht Wochen vor dem 1. Februar bzw. 1. August des Jahres.


Die Gebühren betragen für MusikschülerInnen bis 21 Jahre

(bis 25 Jahre für Auszubildende, Wehr-/Ersatzdienstleistende und Studenten gg. entsprechende Bescheinigung)

im Einzelunterricht 1 Unterrichtseinheit (UE) à 30 Min.: € 18,-– (€ 162,-–/Quartal),

1 UE à 45 Min.: € 27,–- (€ 243,-–/Quartal), 1 UE à 60 Min.: € 36,–- (€ 324,–-/Quartal)

>>> Kleingruppenunterricht möglich je 10,10 (€ 90,90/Quartal), 1 UE à 45 Min.: € 15,15

(€ 136,35/Quartal), 1 UE à 60 Min.: € 20,20 (€ 181,80/Quartal)

für 3er-Gruppen 1 UE à 30 Min.: € 7,40 (€ 66,60/Quartal), 1 UE à 45 Min.: € 11,10

(€ 99,90/Quartal), 1 UE à 60 Min.: € 14,80 (€ 133,20/Quartal)

für Schnupperkurse 4 x 30 Min.: € 60,–- (Blockflöte € 50,-–, Keyboard € 45,-–)


Die Gebühren betragen für MusikschülerInnen über 21 Jahre

im Einzelunterricht 1 UE à 30 Min.: € 20,-– (€ 180,–-/Quartal), 1 UE à 45 Min.: € 30,–-

(€ 270,-–/Quartal), 1 UE à 60 Min.: € 40,-– (€ 360,-–/Quartal)


Diese Gebühren werden viermal im Jahr per Bankeinzugsermächtigung eingezogen.

Näheres entnehmen Sie bitte der "Gebührenordnung für den Musikunterricht".

Die Unterrichtszeiten werden von den Musiklehrern vergeben. Die Musikschule stellt

Anfängern für den Musikunterricht verschiedene Leihinstrumente – gegen eine monatliche

Miete und für max. sechs Monate – zur Verfügung.


Kündigung:


Der Musikunterricht kann jeweils mit achtwöchiger Frist zum 31. Januar oder 1. August gekündigt werden.


Rabatt:


Selbstverständlich gibt es auch weiterhin eine Familienermäßigung. Nehmen aus einer Familie zwei oder mehr Mitglieder am Einzelmusikunterricht teil, ermäßigt sich die Gebühr ab dem zweiten Familienmitglied um rund 10% vom jeweils niedrigeren Satz.